Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nils Brauer | KI aus einer Hand
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Nils Brauer | KI aus einer Hand (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Auch wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt, bedeutet dies keine Zustimmung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Konzeption, Auswahl und Einführung von KI-Lösungen zu beraten und die Koordination der Umsetzung durchzuführen.
Gegenstand können insbesondere folgende Leistungen sein:
- Analyse von Geschäftsprozessen und Identifikation von KI-Anwendungsfällen,
- Beratung bei der Auswahl und Anpassung geeigneter KI-Modelle,
- Koordination der technischen Umsetzung durch Dritte (z. B. Entwickler, Systempartner),
- Begleitung bei der Integration in bestehende Systeme,
- Durchführung von Schulungen und Workshops zur Befähigung der Mitarbeitenden,
- Unterstützung bei Change-Prozessen, Kommunikation und Team-Akzeptanz.
Eine dauerhafte Bereitstellung als Service (SaaS) ist nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, dies wird ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser AGB gelten insbesondere folgende Definitionen:
- Künstliche Intelligenz (KI): Teilgebiet der Informatik, das Systeme beschreibt, die menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen, wie z. B. Lernen, Schlussfolgern oder Sprachverarbeitung.
- Maschinelles Lernen (Machine Learning): Verfahren, bei denen Algorithmen Muster aus Daten erkennen und eigenständig Vorhersagen oder Entscheidungen treffen können.
- Deep Learning: Unterform des maschinellen Lernens, die neuronale Netze mit vielen Schichten nutzt, um komplexe Datenmuster zu analysieren.
- Großes Sprachmodell (Large Language Model, LLM): KI-Modell, das auf umfangreichen Textdaten trainiert wurde, um menschenähnlichen Text zu generieren und Aufgaben der Sprachverarbeitung zu erfüllen.
- Prompt / Prompt Engineering / Prompt-Optimierung: Eingaben bzw. Methoden zur gezielten Steuerung von KI-Modellen, um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen.
- Trainingsdaten: Datensätze, die zur Entwicklung oder Feinabstimmung von KI-Modellen genutzt werden.
- Modell: Ein trainiertes KI-System, das Eingaben verarbeitet und daraus Vorhersagen oder Entscheidungen ableitet.
- Arbeitsergebnis: Jedes im Rahmen des Vertrages erstellte Konzept, Training, Dokument oder koordinierte Projektergebnis.
- Drittsoftware: Software von externen Anbietern, die unter separaten Lizenzbedingungen steht und im Rahmen der Projektdurchführung eingesetzt wird.
- API (Application Programming Interface): Schnittstelle zur Kommunikation zwischen unterschiedlichen Softwareanwendungen.
- Deployment: Bereitstellung einer KI-Lösung oder Anwendung in der Produktionsumgebung des Auftraggebers.
- Fine-Tuning / Inferenz: Anpassung eines Modells an spezifische Daten bzw. Anwendung eines trainierten Modells auf neue Daten.
- Bias (Verzerrung): Systematische Fehler in KI-Ausgaben, die aus Trainingsdaten oder Modellarchitektur resultieren können.
- Explainability (Erklärbarkeit): Fähigkeit, Entscheidungen eines KI-Modells nachvollziehbar darzustellen.
§ 4 Leistungsbeschreibung
Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere:
Projektmanagement: Regelmäßige Abstimmung, Statusberichte und Dokumentation des Projektfortschritts.
Analyse & Beratung: Workshops zur Ermittlung relevanter KI-Anwendungsfälle, Bewertung der Datenqualität und Erstellung von Integrationskonzepten.
Koordination der Entwicklung: Auswahl geeigneter Modelle, Steuerung externer Umsetzungspartner, Begleitung von Tests und Qualitätssicherung.
Implementierung & Integration: Begleitung der Integration in bestehende Prozesse und IT-Infrastruktur des Auftraggebers, Organisation von Testläufen, Abnahmeprozessen und Dokumentation.
Schulung & Training: Einführung und praxisorientierte Befähigung der Mitarbeitenden zum produktiven Einsatz von KI-Tools.
§ 4 Leistungsumfang und Projektablauf
(1) Konkrete Anforderungen, Meilensteine und Ergebnisse ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren.
(3) Der Anbieter erbringt keine Eigenentwicklung von Software, sondern übernimmt die fachliche Beratung und Koordination der Umsetzung.
§ 5 Beschaffenheitsvereinbarung und Systemgrenzen von KI
(1) Die Parteien sind sich einig, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten. Eine absolute Fehlerfreiheit oder vollständige Vorhersagbarkeit kann nicht zugesichert werden.
(2) Die Qualität der Ergebnisse hängt maßgeblich von den Eingaben, Daten und Prompts des Auftraggebers ab.
(3) Typische Eigenschaften von KI-Systemen – wie probabilistische Ergebnisse, Abhängigkeit von Datenqualität, Lernverhalten oder eingeschränkte Generalisierungsfähigkeit – stellen keinen Mangel dar, sondern die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von § 434 BGB.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Daten und Zugänge bereitzustellen sowie einen Ansprechpartner zu benennen. Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen führen, ohne dass der Anbieter hierfür haftet.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber prüft die Ergebnisse innerhalb von 14 Kalendertagen.
(2) Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Abnahme als erteilt.
(3) Nutzung der Ergebnisse ohne Beanstandung gilt ebenfalls als konkludente Abnahme.
§ 8 Schulungen und Trainings
(1) Der Anbieter führt praxisorientierte Workshops, Seminare und Schulungen durch.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für geeignete Rahmenbedingungen (z. B. Technik, Räumlichkeiten, Teilnehmer) zu sorgen.
(3) Bei Rücktritt von Schulungen gelten die vereinbarten Stornobedingungen; ist nichts vereinbart, gilt: Rücktritt bis 14 Tage vorher kostenfrei, danach wird die volle Vergütung fällig.
§ 9 Rechteübertragung
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen.
(2) Drittsoftware unterliegt eigenen Lizenzbedingungen, die der Auftraggeber einzuhalten hat.
(3) Rechteübertragungen erfolgen erst nach vollständiger Vergütung.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.
(2) Offene Dateien, Trainingsunterlagen oder Quellcodes müssen nicht herausgegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, auf den erbrachten Leistungen als Urheber genannt zu werden und diese als Referenz zu nutzen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für Datenverluste, Systemfehler oder wirtschaftliche Schäden haftet der Anbieter nicht, sofern diese durch ordnungsgemäße Vorsorge des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Prüfung von Inhalten und Prozessen.
(4) Für typische KI-Eigenschaften (z. B. variierende Ergebnisse) übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Der Auftraggeber bleibt für Datensicherung, rechtliche Prüfung und sachgerechte Nutzung der Ergebnisse verantwortlich.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Informationen, auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren.
§ 13 Verzug und Kündigung
(1) Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen oder Mitwirkungspflichten in Verzug, kann der Anbieter Leistungen aussetzen.
(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO.
(2) Details sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: September 2025
Bleiben Sie dran.
Kontakt
Nils Brauer
Hansaallee 168
40547 Düsseldorf
Mobil +49 178 1650471
E-Mail brauer@urworte.de