Anbieter oder Betreiber? Warum die Rollenfrage im KI-Recht entscheidend ist


Die EU-KI-Verordnung bringt klare Pflichten – doch welche für Ihr Unternehmen gelten, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems sind. Diese Unterscheidung entscheidet über Haftung, Dokumentationsaufwand und Compliance-Pflichten.


Anbieter: Wer Verantwortung für das System trägt

Ein Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, es unter eigener Marke in Verkehr bringt oder betreibt.

Das bedeutet: Schon die Vermarktung eines fremdentwickelten Systems unter eigenem Namen kann die Anbieterrolle auslösen. Anbieter müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen, darunter Konformitätsbewertung, Risikomanagement und CE-Kennzeichnung (Art. 16 ff. KI-VO ).


Betreiber: Nutzung in eigener Verantwortung

Betreiber sind diejenigen, die ein fremdes KI-System einsetzen – typischerweise im beruflichen Umfeld. Sie müssen sicherstellen, dass das System bestimmungsgemäß verwendet wird, Ergebnisse überwachen und Vorfälle melden (Art. 29 KI-VO ).


Achtung: Rollenwechsel möglich

Besonders kritisch: Ein Betreiber kann schnell zum Anbieter werden. Das ist der Fall, wenn ein KI-System wesentlich verändert oder unter eigener Marke weiterverwendet wird (Art. 28 KI-VO ). Dann greifen sofort die vollen Anbieterpflichten.


Praxisbeispiel: Sprachassistent in der Klinik

Eine Klinik nutzt einen extern entwickelten Sprachassistenten zur Befunddokumentation. Hier ist sie klar Betreiber. Würde die Klinik den Assistenten aber anpassen und unter eigener Marke einsetzen, gälte sie als Anbieter – mit allen rechtlichen Folgen .


Fazit: Rollenklärung schützt vor Haftungsrisiken

Unternehmen müssen ihre Rolle klar bestimmen und regelmäßig überprüfen. Anbieter und Betreiber tragen unterschiedliche Verantwortung – wer die Abgrenzung nicht kennt, riskiert Haftungsfallen und regulatorische Verstöße.


Soll ich den Text noch verkürzen und für LinkedIn-Posts aufbereiten, mit Teasern und Call-to-Action?